AGB2022-05-13T15:11:13+01:00

AGB für die Nutzung der Caterna Sehschulung

§ 1 Geltungsbereich / Leistungsumfang

(1) Angeboten wird die Bereitstellung einer Online-Sehschulung als Dienstleistung. Die Erreichung eines Erfolgs aufgrund der Inanspruchnahme der Sehschulung ist nicht geschuldet.

§ 2 Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen über die Nutzung digitaler Inhalte

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden) grundsätzlich ein gesetzliches vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Caterna mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie

  • ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
  • Sie bestätigt haben, dass Sie Kenntnis davon hatten, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Caterna macht den Vertragsschluss von Ihrer entsprechenden Zustimmung abhängig.

§ 3 Softwareüberlassung

(2) Caterna stellt dem Anwender die Nutzung der Caterna Sehschulung (nachstehend „Anwendungssoftware“ genannt) zur Verfügung. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der dem Anwender überlassenen Anwendungsdokumentation. Die Bereitstellung der Anwendungssoftware erfolgt über das Internet, soweit nicht frei zugänglich, unter Vergabe von personalisierten Zugangsdaten. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem Server von Caterna. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard-und Software auf Seiten des Anwenders sowie für die Herstellung und Aufrechterhaltung des Internetanschlusses des Anwenders ist Caterna nicht verantwortlich. Die Caterna Sehschulung ist urheberrechtlich geschützt.

(3) Caterna wird die zu überlassende Anwendungssoftware im Rahmen der technischen Möglichkeiten in der jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen, wenn die Änderung der Software-Version unter Berücksichtigung der Interessen Caternas für den Anwender zumutbar ist. Caterna wird den Anwender auf eine Änderung der eingesetzten Software hinweisen. Ein Anspruch des Anwenders auf den Einsatz einer neueren Version der vertragsgegenständlichen Anwendungssoftware besteht jedoch nicht.

(4) Die Nutzung der Anwendungssoftware wird dem Anwender während der in der Anwenderdokumentation genannten Betriebszeiten zur Verfügung gestellt. Außerhalb dieses Zeitraumes ist Caterna nicht verpflichtet, die Anwendungssoftware zur Nutzung zu überlassen.

(5) Caterna stellt dem Anwender die Anwendungssoftware im Internet während des in Abs. 3 genannten Zeitraumes mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % zur Nutzung bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat anfallenden Zeit.

§ 4 Schulung und Hotline

(1) Der Anwender wird durch ein FAQ in die Bedienung der Software eingeführt. Eine gesonderte Schulung schuldet Caterna dem Anwender gegenüber nicht. Zusätzlich erhält derAnwender ein Benutzerhandbuch.

(2) Caterna stellt dem Anwender zur Unterstützung in technischen Fragen sowie zur Meldung von Störungen eine Hotline zur Verfügung, die über E-Mail, Fax oder Telefon zu erreichen ist. Die Hotline dient allein der Unterstützung des Anwenders bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen Caternas. Die Hotline wird auch anderen Anwendern zur Verfügung gestellt. Anfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Einganges bearbeitet.

§ 5 Zugriffsberechtigung

(1) Der Anwender erhält für den Zugang zur Anwendungssoftware, soweit nicht frei zugänglich eine Zugriffsberechtigung, bestehend aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort dürfen vom Anwender nur den von ihm berechtigten Nutzern mitgeteilt werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

§ 6 MitwirkungsleistungendesAnwenders

(1) Die vertragsgemäße Inanspruchnahme der Leistungen Caternas ist davon abhängig, dass die vom Anwender eingesetzte Hard-und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindestanforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Softwareversion entsprechen und die vom Anwender zur Nutzung der Anwendungssoftware berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Der Anwender wird zur Nutzung der Leistungen Caternas nur solche Hard-und Software einsetzen, die den in der Anwenderdokumentation genannten Mindestanforderungen entspricht. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Anwenders. Caterna bietet an, ihn hierbei aufgrund einer gesonderten Vereinbarung entgeltlich zu unterstützen.
Der Anwender ist nicht berechtigt, Dritten die Inanspruchnahme der Leistungen Caternas zu gestatten. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Anwenders die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Anwenders oder freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses.

(2) Der Anwender räumt Caterna das Recht ein, die von Caterna für den Anwender zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Er ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist Caterna auch berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

§ 7 Vergütung, Laufzeit

Die Vergütung sowie die Laufzeit des Vertrages ergeben sich aus einer gesonderten Vereinbarung. Eine vorzeitige Kündigung wird ausgeschlossen.

§ 8 Mängelhaftung

(1) Sind die von Caterna erbrachten Leistungen bezüglich der Softwareüberlassung mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet Caterna gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach-und Rechtsmängel. Für Mängel der Anwendungssoftware, die bereits bei deren Überlassung an den Anwender vorhanden waren, haftet Caterna nur, wenn sie diese Mängel zu vertreten hat.

(2) Der Anwender hat Caterna Mängel unverzüglich anzuzeigen.

(3) Mit Ausnahme des Anspruchs des Anwenders auf Mängelbeseitigung, der während der Vertragslaufzeit nicht verjährt, verjähren die Mängelansprüche in zwei Jahren. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Caterna oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 9 Rechte

Der Anwender erhält an der Anwendungssoftware ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares, auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht.

§ 10 Haftungsmaßstab und -begrenzung

(1) Die Prüfung der Geeignetheit der Online-Sehschulung für den jeweiligen Patienten obliegt in keinem Fall Caterna. Der Anwender hat sich vor Inanspruchnahme der Online-Sehschulung entsprechend ärztlich oder anderweitig beraten lassen und bestätigt insbesondere, dass der Patient nicht an Epilepsie erkrankt ist.

(2) Caterna haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Caterna nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

(3) Sofern Caterna gemäß Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden muss.

(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten weder, wenn Caterna eine Garantie übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich Caterna zur Vertragserfüllung bedient.

§ 11 Änderung der Vertragsbedingungen

Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist Caterna berechtigt, diese Vertragsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Caterna wird dem Anwender die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Anwender mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Schriftform. Widerspricht der Anwender nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Caterna wird den Anwender mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

§ 12 Datenschutz

Personenbezogene Bestands-und Nutzungsdaten i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 TTDSG des Kunden werden in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die personenbezogenen Daten werden von Caterna ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten. Caterna behandelt diese Information vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter, ausgenommen an Partnerfirmen, welche die Daten zur Abwicklung der Bestellung bzw. zur technischen Umsetzung der Nutzung der Online-Sehschulung benötigen. Ergänzend wird auf unsere „Information zur Datenverarbeitung und Datenschutz“ verwiesen.

§ 13 Alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.

Caterna ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 14 Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 12/2021