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Ist Ihre Krankenkasse auf dieser Seite gelistet, übernimmt sie die Therapiekosten. Bei gesetzlichen Krankenkassen ist in diesem Fall eine Verschreibung/ Verordnung eines Augenarztes notwendig, um die Kostenübernahme zu gewährleisten.
Wird die Caterna Therapie nicht über eine Krankenkasse abgerechnet, ist keine Verordnung durch einen Augenarzt erforderlich.